Mittwoch, 6. Februar 2019

Betriebsrentenstärkungsgesetz


Betriebsrentenstärkungsgesetz

Per Gesetz 15 % Arbeitgeberzuschuss




Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist es eine Pflicht geworden, dass es einen kleinen Zuschuss vom Unternehmen gibt.
Der Arbeitnehmer hat zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheidet der Arbeitgeber.
Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer aus seinem unversteuerten Bruttoeinkommen ein.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der 2.500 Euro brutto im Monat verdient, spart 100 Euro per Entgelt­umwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge. Dadurch reduziert sich sein Bruttogehalt auf 2.400 Euro. Er spart dadurch Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 48 Euro. Obwohl er 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge spart, reduziert sich sein Nettogehalt also nur um rund 52 Euro. Hinzu kommen dann noch die 15 %, das sind insg. 15 €, vom Arbeitgeberzuschuss hinzu.

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