Betriebsrentenstärkungsgesetz
Per Gesetz 15 % Arbeitgeberzuschuss
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist es eine
Pflicht geworden, dass es einen kleinen Zuschuss vom Unternehmen gibt.
Der Arbeitnehmer hat zwar ein Recht darauf, über den Betrieb
für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das
geschieht, entscheidet der Arbeitgeber.
Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer aus seinem
unversteuerten Bruttoeinkommen ein.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der 2.500 Euro brutto im
Monat verdient, spart 100 Euro per Entgeltumwandlung für seine betriebliche
Altersvorsorge. Dadurch reduziert sich sein Bruttogehalt auf 2.400 Euro. Er
spart dadurch Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 48 Euro. Obwohl er 100
Euro in die betriebliche Altersvorsorge spart, reduziert sich sein Nettogehalt
also nur um rund 52 Euro. Hinzu kommen dann noch die 15 %, das sind insg. 15 €,
vom Arbeitgeberzuschuss hinzu.
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