Mittwoch, 13. März 2019

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Dieses gesetzt soll die betriebliche Altersversorgung stärken und wird schritt für schritt umgesetzt.

Ab diesem Jahr müssen Neuverträge mit 15 % des Umwandlungsbeitrag finanziell unterstützen.

Ab 2022 gibt es auch eine Arbeitgeber-Zuschuss-Pflicht für bestehende Verträge.

Der bAV Höchstbeitrag 2019 beträgt EUR 536 (Monat) bzw. EUR 6.432 (Jahr) steuerfrei.


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