Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Dieses gesetzt soll die betriebliche Altersversorgung stärken und wird schritt
für schritt umgesetzt.
Ab diesem Jahr müssen Neuverträge mit 15 % des Umwandlungsbeitrag
finanziell unterstützen.
Ab 2022 gibt
es auch eine Arbeitgeber-Zuschuss-Pflicht für bestehende Verträge.
Der bAV Höchstbeitrag 2019 beträgt EUR 536 (Monat) bzw. EUR 6.432 (Jahr) steuerfrei.
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