Montag, 11. September 2017

Versorgungslücke bei einem Schicksalsschlag



Versorgungslücke bei einem Schicksalsschlag


 Kein Wunder, dass die gesetzliche Absicherung immer größere Lücken aufweist.




Mehr zum Thema erhalten Sie im Geschlossenen Teil von meiner Internetseite unter: www.talarowsky.de




Bei einer Krankheit bis zu 6 Wochen, erhalten Sie vom Arbeitgeber Ihren Lohn weiterhin.
Sollte jedoch Ihre Krankheit länger andauern, spring Ihre Krankenversicherung ein, diese zahlt Ihnen jedoch nur 65 % von letzten Gehalt und auch nur max. 78 Wochen lang.
Nach diesem Zeitraum sind Sie entweder bereits als Berufsunfähig/ Pflegebedürftig gemeldet oder Sie fallen „aus dem System“.
Das bedeutet Sie, laut der Regelung, sind Sie weder das eine noch das andere.

Um Ihre Vorsorgelücken zu decken, benötigen Sie eine Private Absicherung, gerne zeigen wir Ihnen dazu Ihre Möglichkeiten auf.

Weitersagen lohnt sich! Teilen Sie, Posten Sie oder erzählen Sie Freunden und Bekannten von meinen BLOG. Mehr Information erfahren Sie unter: www.talarowsky.de