Versorgungslücke bei einem
Schicksalsschlag
Kein Wunder, dass die gesetzliche Absicherung immer größere
Lücken aufweist.
Mehr
zum Thema erhalten Sie im Geschlossenen Teil von meiner Internetseite unter: www.talarowsky.de
Bei einer Krankheit bis zu 6
Wochen, erhalten Sie vom Arbeitgeber Ihren Lohn weiterhin.
Sollte jedoch Ihre Krankheit
länger andauern, spring Ihre Krankenversicherung ein, diese zahlt Ihnen jedoch
nur 65 % von letzten Gehalt und auch nur max. 78 Wochen lang.
Nach diesem Zeitraum sind Sie
entweder bereits als Berufsunfähig/ Pflegebedürftig gemeldet oder Sie fallen
„aus dem System“.
Das bedeutet Sie, laut der
Regelung, sind Sie weder das eine noch das andere.
Um Ihre
Vorsorgelücken zu decken, benötigen Sie eine Private Absicherung, gerne zeigen
wir Ihnen dazu Ihre Möglichkeiten auf.
Weitersagen lohnt sich! Teilen
Sie, Posten Sie oder erzählen Sie Freunden und Bekannten von meinen BLOG. Mehr Information erfahren Sie unter: www.talarowsky.de