Notarvertrag
Bevor Sie sich den „Notarvertrag“
anschauen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses eine Beispielhafte
Darstellung ist!
Lesen Sie sich diesen Vertrag
durch und entscheiden Sie, ob Sie bereit wären diesen zu unterschreiben?
Notarvertrag
§ 1 Herr . . ./ Frau . . .
beteiligt
sich an der Firma von Mandy Talarowsky
mit
einer Kapitaleinlage von 250.000,00 Euro
§ 2 Die Einlage kann vom Investor in monatlichen Raten von 462,96
EURO auf maximal
45
Jahre verteilt erbracht werden.
§ 3 Die Einlage wird nicht mündelsicher verwahrt (gem. 5.Buch BGB)
§ 4 Die Einlage wird für den Investor nicht verzinslich
angesammelt
Anm.:
Bei 6% Zinsen p.a. ergibt sich daraus ein Endkapital von 1.220.312 EURO
§ 5 Der Investor hat keinen Anspruch auf volle Rückerstattung der
Einlage
§ 6 Verstirbt der Investor als Lediger, fällt die Einlage der
Firma zu
§ 7 Verstirbt der Investor und hinterlässt Ehefrau, werden diese
mit maximal 60% des Investor Anspruches
von der Firma versorgt
§ 8 Verstirbt der Investor und hinterlässt Kinder, werden diese
mit maximal 40% des Investor Anspruches
von der Firma versorgt
§ 9 Ab dem 65. Lebensjahr erhält der Investor von der Firma eine
lebenslange, monatliche,
nicht
garantierte Zahlung von 1.154,13 EURO
Anm.:
Aus dem Kapital gem. Anm. zu § 4 ergibt sich eine monatliche Entnahme
bei
6% p.a. ohne Kapitalverzehr von 5.909,50 EURO
§ 10 Die Firma kann diesen Vertrag jederzeit einseitig ändern
____________________________ ____________________________
Unterschrift
Firma Unterschrift
Investor
Wenn Sie an diesen Punkt angelangt
sind, gehe ich davon aus, dass Sie sich gegen den oben genannten Vertrag
entschieden haben.
Ob Sie es glauben oder nicht, ich
spreche hier von der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese ist ohne Unterschrift gültig
und beginnt mit dem Arbeitsleben.
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