Ab dem 1. August 2018 trat das Gesetz zur Einführung einer
Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und
Wohnimmobilienverwalter sowie
die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
(MaBV) in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz wird für gewerbliche „Wohnimmobilienverwalter“, dazu
gehören Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und
Mietverwalter (für Dritte),
erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung
eingeführt.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist u. a.
eine Berufshaftpflichtversicherung
für Vermögensschäden.
Worum geht es?
Die gewerbliche Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen war bisher
erlaubnisfrei und lediglich
anmeldepflichtig. Mit dem neuen Gesetz wird nun auch für die Berufsgruppe
der Wohnimmobilienverwalter
eine Erlaubnispflicht eingeführt.
Wer gilt überhaupt als Wohnimmobilienverwalter?
• Wohnungseigentumsverwaltung („WEG-Verwaltung“)
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne
des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes.
• „Mietverwaltung“
Die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs für Dritte (Eigentümer).
Genügt die bisherige Berufshaftpflichtversicherung
für Immobilienverwalter?
Nein! Die bisherigen Berufshaftpflichtversicherungen für
Immobilienverwalter oder Haus und Grundstücksverwalter entsprechen nicht den
neuen gesetzlichen Anforderungen.
Welche Lösung bietet ERGO? Wir haben unsere bisherigen Produkte für
Immobilienverwalter und Immobilienmakler
konzeptionell und tariflich überarbeitet. Ab sofort bieten wir den
betroffenen Gewerbetreibenden im Bestands- und Neugeschäft folgende
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Tarifgeneration 2018 an:
• Wohnimmobilienverwalter
• Immobilienverwalter für gewerbliche Objekte
• Immobilienmakler
Was zeichnet die Produkte der ERGO aus?
Wir haben die gesetzliche Neuregelung dazu genutzt, den Versicherungsumfang
der Produkte erheblich aufzuwerten und sogar mit Alleinstellungsmerkmalen zu
versehen. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf das beigefügte zweiseitige
Übersichtsblatt, das die neuen Deckungs-Highlights anschaulich darstellt.
Neu ist auch die Produktstruktur. Denn wir bieten unseren Kunden und
Vertriebspartnern nunmehr die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch die
Zuwahl von Bausteinen nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden zu
gestalten. Zwar ist bereits der Basisschutz für Wohnimmobilienverwalter absolut bedarfsgerecht gestaltet. Denn neben der
Pflichtversicherung beinhaltet das Produkt auch Versicherungsschutz für die
nicht der Versicherungspflicht unterliegenden Tätigkeiten als
• Immobilienverwalter von nicht ausschließlich gewerblich genutzten
Objekten und
• Gebäudemanager von nicht ausschließlich gewerblich genutzten Objekten
Wir bieten darüber hinaus noch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz in einem Versicherungsvertrag um die Bausteine
• Immobilienverwalter und Gebäudemanager von ausschließlich gewerblich
genutzten Objekten sowie
• Immobilienmakler zu erweitern.