Privathaftpflicht mit zu wenig Deckung
Der Bund der
Versicherten (BdV) warnt aktuell vor zu niedrigen Deckungssummen in der
Privathaftpflichtversicherung.
Laut dem Verbraucherverein sind gerade in
Altverträgen oft viel zu geringe Beträge vereinbart, pauschal sollten
mindestens 10 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
vereinbart sein. Versicherte sollten daher dringend ihre Verträge prüfen und
gegebenenfalls die Deckungssumme erhöhen.
Fakt ist:
Die vereinbarte Summe sollte so hoch wie möglich ausfallen.
Denn wer in
Deutschland einer dritten Person einen Schaden verursacht, haftet mit seinem
kompletten Privatvermögen - ein Leben lang. So sieht es § 823 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) vor.
Speziell wenn eine oder mehrere Personen dauerhaft in
ihrer Gesundheit geschädigt werden, können sich die Schadensersatz-Forderungen
schnell auf einen Millionenbetrag summieren.