Dienstag, 4. September 2018

Das Kostenfreie Girokonto!


Das Kostenfreie Girokonto!


Nur ein Märchen. NEIN, noch nicht ganz.

Wir haben für Sie 3 kostenlose Girokonten herausgesucht und verglichen.
Ärgern Sie sich nicht über Ihre Kontoführungsgebühren.
Wechseln Sie Ihr Konto!

Somit sparen Sie schnell über 100 € im Jahr.


Unser Sieger der kostenfreien Girokonten, die Noris Bank.
Sie benötigen keinen Mindestgeldeingang, Sie haben die Möglichkeit über Cash Group an 9700 Geldautomaten kostenlos Geld abzuheben und dabei auch noch kostenlos eine Kreditkarte beantragen. Alles Deutschlandweit bzw. die Kreditkarte Weltweit zu nutzen.



Einfacher Girokontowechsel und so geht’s!

Seit September gibt es eine gesetzliche Kontowechselhilfe, diese können Sie von Ihrer neuen Bank in Anspruch nehmen.



Alle Produktdetails und weitere Informationen zu den einzelnen Girokontenmodellen finden Sie direkt im Girokontovergleich unter: https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=96f980ab7498873d85bd72d391027750&p=3

Donnerstag, 16. August 2018

Verluste bei der Rentenversicherung


Verluste bei der Rentenversicherung

 

Durch die Negativzinsen wird  die Gesetzliche Rentenversicherung ( staatliche Fonds) besonders belastet.
Für angelegte Geldern werden Strafzinsen bezahlt, somit entstehen Verluste.
Diese Verluste laut dem Handelsblatt lagen 2017 bei 49 Millionen.
2018 und 2019 soll der Leitzins, von der EZB festgelegt, weiter auf null bleiben.
Somit werden höhere Strafzinsen erwartet.

Freitag, 10. August 2018

Wohnimmobilienverwalter


Ab dem 1. August 2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Kraft.

 



Mit dem neuen Gesetz wird für gewerbliche „Wohnimmobilienverwalter“, dazu

gehören Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte),

erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt.

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist u. a. eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
 
 
Worum geht es?

Die gewerbliche Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen war bisher erlaubnisfrei und lediglich

anmeldepflichtig. Mit dem neuen Gesetz wird nun auch für die Berufsgruppe der Wohnimmobilienverwalter

eine Erlaubnispflicht eingeführt.



Wer gilt überhaupt als Wohnimmobilienverwalter?

• Wohnungseigentumsverwaltung („WEG-Verwaltung“)

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes.

• „Mietverwaltung“

Die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Dritte (Eigentümer).

Genügt die bisherige Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter?

Nein! Die bisherigen Berufshaftpflichtversicherungen für Immobilienverwalter oder Haus und Grundstücksverwalter entsprechen nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen.


Welche Lösung bietet ERGO? Wir haben unsere bisherigen Produkte für Immobilienverwalter und Immobilienmakler

konzeptionell und tariflich überarbeitet. Ab sofort bieten wir den betroffenen Gewerbetreibenden im Bestands- und Neugeschäft folgende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Tarifgeneration 2018 an:

• Wohnimmobilienverwalter

• Immobilienverwalter für gewerbliche Objekte

• Immobilienmakler


Was zeichnet die Produkte der ERGO aus?

Wir haben die gesetzliche Neuregelung dazu genutzt, den Versicherungsumfang der Produkte erheblich aufzuwerten und sogar mit Alleinstellungsmerkmalen zu versehen. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf das beigefügte zweiseitige Übersichtsblatt, das die neuen Deckungs-Highlights anschaulich darstellt.

Neu ist auch die Produktstruktur. Denn wir bieten unseren Kunden und Vertriebspartnern nunmehr die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch die Zuwahl von Bausteinen nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden zu gestalten. Zwar ist bereits der Basisschutz für Wohnimmobilienverwalter absolut bedarfsgerecht gestaltet. Denn neben der

Pflichtversicherung beinhaltet das Produkt auch Versicherungsschutz für die nicht der Versicherungspflicht unterliegenden Tätigkeiten als

• Immobilienverwalter von nicht ausschließlich gewerblich genutzten Objekten und

• Gebäudemanager von nicht ausschließlich gewerblich genutzten Objekten

Wir bieten darüber hinaus noch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz in einem Versicherungsvertrag um die Bausteine

• Immobilienverwalter und Gebäudemanager von ausschließlich gewerblich genutzten Objekten sowie

• Immobilienmakler zu erweitern.