Ein Pflegefall betrifft die ganze Familie!
Jeder zweite in Deutschland hat bereits Erfahrungen in
diesem Bereich gesammelt.
Ob eigene Erfahrungen am Körper oder im Familien oder
Bekanntengreis.
Früher oder später wird jeder einmal sich mit diesem Thema auseinandersetzen
müssen.
Umso schlimmer ist es da oftmals für die Pflegenden Personen, die
mehrere Jahre sich um die Betroffenen kümmern müssen.
Eine Pflege kann im
Durchschnitt 7 Jahre andauern.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung nimmt das Risiko
immer mehr zu.
Ab dem 75 Lebensjahr ist jeder dritte Bundesbürger Pflegebedürftig.
Schauen Sie selbst, welche Ansprüche haben Sie und welche
Kosten können Sie erwarten:
Pflege zu Hause zzg. 125 Euro Entlastungsleistung für Kosten
von Leistungen zur Entlastung des pflegenden Angehörigen.
Des Weiteren erhalten
die Pflegebedürftigen eine Pflegesachleistung ab 689 Euro bis 1995 Euro im
Monat.
Die Pflege ist nicht nur eine Generationsangelegenheit, sondern
die Pflege eines Menschen bedeutet auch das das Vermögen eingesetzt werden muss
und nicht nur vom Pflegenden.
Laut § 90 SGB XII Einzusetzendes Vermögen, ist
jeder Betroffene Verpflichtet alle Barwerte und Vermögenswerte (Häuser,
Fahrzeuge usw.) einzusetzen um die anfallenden Kosten zu decken.
Des Weiteren
darf nach § 528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers, alle Schenkungen
rückwirkend von den letzten Jahren eingefordert werden, um die Kosten zu
decken. Laut § 1608 BGB Haftung des Ehegatten oder Lebenspartner und laut §
1601 BGB Unterhaltsverpflichtete, darf um die Kosten für Unterkunft und Heizkosten
zu decken, der Lebenspartner, Ehepartner und die Kinder für die Kosten
aufkommen.
Hierbei werden Bedarfssätze der Familienangehörigen berücksichtig.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch über dieses Thema
oder weiter Informationen, so haben Sie die Möglichkeit unter der Seite:
www.talarowsky.de mit uns Kontakt aufzunehmen.
Erzählen Sie dieses weiter, nur wir es Weiß kann für sich
und seiner Familie vorsorgen.
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