Änderungen 2018 im Bereich des Fahrzeuges
Kurz und Knapp informieren wir Sie über Änderungen die
bereits in Kraft getreten sind und über Erneuerungen für Neufahrzeuge.
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Seit dem 01.01.2018 wurde die Hauptuntersuchung
teurer, da ab diesem Jahr wieder die Endrohrvermessung stattfindet.
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Alle Fahrzeuge ab dem 31.03.2018 gebaut werden
Sensoren eingebaut, die einen Verkehrsunfall erkennen und sofort den Notruf
absetzen. Dabei werden Standort und Personenanzahl im Fahrzeug über den Notfalldienst
eCall übermittelt.
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Des Weiteren gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem
01.09.2018 neuangemeldet werden eine Verhinderung zur Tachomanipulation. Die genaue
Durchsetzung ist noch nicht beschrieben.
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Alle Neufahrzeuge die ab dem 01.09.2018 angemeldet
werden, zahlen einen höheren Steuersatz.
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Bis zum 01.11.2018 ist es für LKW und Busse ab
3,5 t Pflicht einen Notbremsassistenten an Bord zu haben.
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Im laufe des Jahres werden an Neufahrzeugen, sowie
Tankstellen geometrische Formen verwendet. Dabei steht Benzin für einen Kreis,
Diesel für ein Quadrat und Gasförmige Kraftstoffe werden durch eine 90-Grad
Raute gekennzeichnet.
Ab dem 01.03.2018 tritt die neuen EU-Datenschutzverordnung
in Kraft, diese beinhaltet mehrere Punkte über 90 Artikel. Im Allgemeinen
werden die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte Betroffener und
Pflichten Verantwortlicher bestimmt. Diese Änderung trifft vor allem Unternehmen
und ist Im Internet über die DSGVO zu lesen.
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