Freitag, 29. Juni 2018

FamEntlastG - Familienentlastungsgesetz


FamEntlastG - Familienentlastungsgesetz

"Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten, ist unser Ziel", so steht es im Koalitionsvertrag.




3 wesentliche Veränderungen wurden vorgenommen.

- Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 01.07.2019 um 10 Euro erhöht, das bedeutet für das erste und zweite Kind  204 Euro, für das dritte 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind gibt es 235 Euro monatlich. Ab 2021 soll das Kindergeld nochmal um weitere 15 Euro steigen.
Nachteil: Kindergeld wird für Familien mit Harz VI-Bezug mit dem Regelsatz verrechnet, unter dem Strich bleibt nichts.

- Freibetrag

Dieser wird für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro erhöht.
Nachteil: Hierbei bekommt bei Besserverdienenden,  wenn eine Günstigerprüfung des Finanzamts am Ende des Jahres zu dem Ergebnis kommt, dass die Entlastung durch den Freibetrag höher ausfällt als das gezahlte Kindergeld.

- Steueranpassung

Bei der Einkommenssteuer werden an Januar 2019 Veränderungen der Inflationsrate vorgenommen.
Für das Jahr 2019 wird ein Wert von 1,84% und für 2020 eine Inflationsrate von 1,95% angesetzt.

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