Mittwoch, 31. Oktober 2018

Privathaftpflicht mit zu wenig Deckung


Privathaftpflicht mit zu wenig Deckung

Der Bund der Versicherten (BdV) warnt aktuell vor zu niedrigen Deckungssummen in der Privathaftpflichtversicherung. 
Laut dem Verbraucherverein sind gerade in Altverträgen oft viel zu geringe Beträge vereinbart, pauschal sollten mindestens 10 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vereinbart sein. Versicherte sollten daher dringend ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls die Deckungssumme erhöhen. 

Fakt ist: 

Die vereinbarte Summe sollte so hoch wie möglich ausfallen. 
Denn wer in Deutschland einer dritten Person einen Schaden verursacht, haftet mit seinem kompletten Privatvermögen - ein Leben lang. So sieht es § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. 
Speziell wenn eine oder mehrere Personen dauerhaft in ihrer Gesundheit geschädigt werden, können sich die Schadensersatz-Forderungen schnell auf einen Millionenbetrag summieren.

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