Mittwoch, 14. Februar 2018

Änderungen 2018 im Bereich des Fahrzeuges



Änderungen 2018 im Bereich des Fahrzeuges

Kurz und Knapp informieren wir Sie über Änderungen die bereits in Kraft getreten sind und über Erneuerungen für Neufahrzeuge.

-          Seit dem 01.01.2018 wurde die Hauptuntersuchung teurer, da ab diesem Jahr wieder die Endrohrvermessung stattfindet.

-          Alle Fahrzeuge ab dem 31.03.2018 gebaut werden Sensoren eingebaut, die einen Verkehrsunfall erkennen und sofort den Notruf absetzen. Dabei werden Standort und Personenanzahl im Fahrzeug über den Notfalldienst eCall übermittelt.

-          Des Weiteren gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.09.2018 neuangemeldet werden eine Verhinderung zur Tachomanipulation. Die genaue Durchsetzung ist noch nicht beschrieben.

-          Alle Neufahrzeuge die ab dem 01.09.2018 angemeldet werden, zahlen einen höheren Steuersatz.

-          Bis zum 01.11.2018 ist es für LKW und Busse ab 3,5 t Pflicht einen Notbremsassistenten an Bord zu haben.

-          Im laufe des Jahres werden an Neufahrzeugen, sowie Tankstellen geometrische Formen verwendet. Dabei steht Benzin für einen Kreis, Diesel für ein Quadrat und Gasförmige Kraftstoffe werden durch eine 90-Grad Raute gekennzeichnet.

Ab dem 01.03.2018 tritt die neuen EU-Datenschutzverordnung in Kraft, diese beinhaltet mehrere Punkte über 90 Artikel. Im Allgemeinen werden die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte Betroffener und Pflichten Verantwortlicher bestimmt.  Diese Änderung trifft vor allem Unternehmen und ist Im Internet über die DSGVO zu lesen.

Samstag, 10. Februar 2018

Die GroKo-Pläne



Die GroKo-Pläne


Im Vertrag wurden weitreichende Veränderung vereinbart, 
hier die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick zusammengefasst.


Das Kindergeld soll um 25 Euro Monatlich pro Kind steigen, 
sowie der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag.

Dabei soll der Solidaritätszuschlag komplett wegfallen und 
es gibt keine Steuererhöhung.

Unter anderem wird bei der Sicherheit,
 der Infrastruktur und der Asylpolitik Änderungen vorgenommen.

Eine Überarbeitung der Mietpreisbremse für Ballungsräume soll nachgeschärft werden.
Um bestimmte Familien das Bauen oder kaufen vom Eigentum zu erleichtern sollen für jedes Kind im Jahr ein Baukindergeld von 1.200 Euro für über 10 Jahre fließen.

Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 % fallen und 
die Beiträge nicht unter 20 %. 
Wer mind. 10 Jahre gearbeitet hat, 
danach Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat soll 10 % mehr Grundsicherung erhalten. 
Und wer wegen Krankheit frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheidet, 
bekommt seine Lücke bis zur Rente als Arbeitsleistung angerechnet.

Um die Pflegesituation zu verbessern, 
sollen 8.000 neue Fachkräfte ausgebildet und in Vollzeit beschäftigt werden. 
Eine bessere Bezahlung soll dieses ermöglichen.

Die Beiträge der Krankenversicherung sollen ab 2019 wieder zu gleichen Teilen in Kraft treten.

Des Weiteren soll das Schulsystem mehr Gelder zur Verfügung stehen, 
um Ganztagsschulen zu schaffen oder technische Förderungen hervorzuholen.

Um die Digitalisierung zu betreiben soll bis 2015 flächendeckend schnelleres Internet vorhanden sein.

Es wird mehr auf die Ernährung geachtet, daher werden zukünftig Zucker, Fette, Salze in Fertigprodukte gesenkt und das Mindesthaltbarkeitsdatum wird überdacht.



Bleiben Sie auf dem laufenden und Informieren Sie sich unabhängig der Presse oder Zeitung, im BLOG, auf der Internetseite oder persönlich.