Dienstag, 17. Juli 2018

„Parkkonto“


„Parkkonto“

 

Die Württembergische Lebensversicherung hat ein neues Produkt im Portfolio.

Kunden können Geld aus einer fälligen Lebens- oder Rentenversicherung weiterhin anlegen um einen gewissen Zeitraum zu überbrücken.

Der mind. Zeitraum beträgt ein Monat, es müssen mind. 7.000 € einbezahlt werden für max. 5 Jahre.

Bei dem Angebot der Württembergischen handelt es sich um eine Rentenversicherung mit einem Zinssatz von 0,4% (der Garantiezinssatz liegt bei 0,9%) das gesamte Geld ist dabei zu 100% über die Laufzeit gesichert.

Montag, 9. Juli 2018

Verkauf der Generali Group


Verkauf der Generali Group



Heute wurde bekannt das Generali Lebensversicherung in Deutschland zu 89,9% verkauft wird.

Diese Transaktion wird auf 1 Mrd. Euro bewertet.



Zusätzlich sollen Darlehen in Höhe von 882 Mio. € an die Generali Gruppe zurückgeführt werden.

Generali wird einen Anteil von 10,1% an der Generali Leben und einen Sitz im Aufsichtsrat behalten.
Die Generali Investments Europe verwaltet für einen Zeitraum von 5 Jahren die
Kapitalanlagen der Generali Leben und erhält dafür eine Gesamtvergütung von 275 Mio.€.

Der Verwaltungsrat der Assicurazioni Generali und der Aufsichtsrat der Generali Deutschland haben eine Mehrheitsbeteiligung der Generali Leben an die Viridium Gruppe eingeleitet.

Generali verspricht, größtmögliche Kontinuität für seine Kunden, Chancen für seine Mitarbeiter und weitere Investitionen in Wachstum zu gewährleisten.
Seit dem letzten Jahr wird der Vertrieb über die Deutschen Vermögensberatung gesteuert, darüber hinaus sollen die Produkte, smarter und stärker werden.
Welche Veränderungen dies alles mit sich bringt können Ihnen nur die Berater der einzelnen Verträge sagen.


Die Transaktion unterliegt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist zu erwarten, dass die BaFin sämtliche Aspekte der Transaktion intensiv prüft – insbesondere die operative Machbarkeit und die Kapitalsolidität des Käufers, um sicherzustellen, dass die Interessen der Kunden umfassend gewahrt werden.
Darüber hinaus unterliegt die Transaktion der Freigabe durch die zuständigen deutschen Kartellbehörden.

Freitag, 29. Juni 2018

FamEntlastG - Familienentlastungsgesetz


FamEntlastG - Familienentlastungsgesetz

"Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten, ist unser Ziel", so steht es im Koalitionsvertrag.




3 wesentliche Veränderungen wurden vorgenommen.

- Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 01.07.2019 um 10 Euro erhöht, das bedeutet für das erste und zweite Kind  204 Euro, für das dritte 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind gibt es 235 Euro monatlich. Ab 2021 soll das Kindergeld nochmal um weitere 15 Euro steigen.
Nachteil: Kindergeld wird für Familien mit Harz VI-Bezug mit dem Regelsatz verrechnet, unter dem Strich bleibt nichts.

- Freibetrag

Dieser wird für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro erhöht.
Nachteil: Hierbei bekommt bei Besserverdienenden,  wenn eine Günstigerprüfung des Finanzamts am Ende des Jahres zu dem Ergebnis kommt, dass die Entlastung durch den Freibetrag höher ausfällt als das gezahlte Kindergeld.

- Steueranpassung

Bei der Einkommenssteuer werden an Januar 2019 Veränderungen der Inflationsrate vorgenommen.
Für das Jahr 2019 wird ein Wert von 1,84% und für 2020 eine Inflationsrate von 1,95% angesetzt.